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Geschäftsbedingungen

 

1. Allgemeines
Die nachstehenden Bedingungen sind verbindlich, soweit schriftlich nichts anderes vereinbart ist, und werden vom Lizenznehmer mit der Bestellung anerkannt. Abweichende Bedingungen des Lizenznehmers sind grundsätzlich unwirksam. Auch für Folgegeschäfte gelten ohne nochmaligen Hinweis die Bedingungen der Ingenieur-Software Dlubal GmbH. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sind nur gültig, wenn sie von Ingenieur-Software Dlubal GmbH schriftlich bestätigt werden.

2. Angebote, Bestellungen, Lieferung
Unsere Angebote sind stets freibleibend, sofern eine Bindefrist nicht ausdrücklich erwähnt ist. Bestellungen bedürfen ausnahmslos der Schriftform. Die Lieferung der Software inklusive Dokumentation und Hardlock erfolgt gemäß INCOTERMS 2010: FCA Tiefenbach, Germany, und, sofern nicht anders gewünscht, gegen Rechnung unter Nutzungsvorbehalt. Die Rechnungslegung erfolgt digital in Form eines per E-Mail zugestellten PDFs. Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug oder Skonto zahlbar.

3. Lizenzbedingungen
Die Ingenieur-Software Dlubal GmbH gewährt dem Lizenznehmer ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht über die erworbene Software. Dieses gilt ausschließlich für die eigene Anwendung auf unbefristete Zeit. Eine Weitergabe der Programme oder von Teilen davon an Dritte ist nicht gestattet. Die Übertragung einer Lizenz, beispielsweise durch Weiterverkauf, bedarf der vorherigen schriftlichen Benachrichtigung und Zustimmung der Ingenieur-Software Dlubal GmbH. Das Eigentum an Software und Dongle verbleibt in jedem Falle bei der Ingenieur-Software Dlubal GmbH.

4. Gebühren und Preise
Alle genannten Gebühren und Preise verstehen sich, sofern nicht anders erwähnt, zuzüglich Versand- und gegebenenfalls Ausfuhrkosten (z. B. Zölle) sowie jeweils gültiger Mehrwertsteuer. Bei Lieferungen in EU-Länder entfällt bei Bekanntgabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer die Mehrwertsteuer. Mit Erscheinen einer neuen Preisliste verlieren alle früheren ihre Gültigkeit.

5. Nutzungsvorbehalt
Bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen der Ingenieur-Software Dlubal GmbH gegenüber dem Lizenznehmer, die aus dem Erwerb einer Lizenz resultieren, erteilt die Ingenieur-Software Dlubal GmbH dem Lizenznehmer das Recht zur Nutzung der betreffenden Software lediglich unter Vorbehalt.

6. Gewährleistung
Die Software der Ingenieur-Software Dlubal GmbH ist im Zuge der Anwendung ein Hilfsmittel für die statische Berechnung. Für die Richtigkeit der Berechnungen ist der Anwender verantwortlich. Programme und Handbücher der Ingenieur-Software Dlubal GmbH werden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt und vor der Auslieferung sorgfältig geprüft. Die Gewährleistung auf nachgewiesene schwerwiegende Programmfehler beträgt zwölf Monate ab Lizenzerwerb. Innerhalb dieser Zeit werden nachgewiesene und schriftlich ausreichend dokumentierte Programmfehler umgehend beseitigt. Der Lizenznehmer erhält umgehend eine entsprechende Berichtigung seiner Software. Ingenieur-Software Dlubal GmbH behält sich dabei unter dem Gesichtspunkt ausreichender Programmfunktionalität die Entscheidung vor, ob der Lizenznehmer eine komplett neue Programmversion erhält oder nur korrigierte Teile davon. Anspruch auf ein Update oder Upgrade besteht durch einen Programmfehler nicht. Vom Lizenznehmer erwünschte, aber nicht enthaltene Funktionen sind ausdrücklich keine Fehler. Weitere, über die gesetzlichen Regelungen hinausgehende Gewährleistungen sind ausgeschlossen.

7. Schadensersatzansprüche
Schadensersatzansprüche gegen Ingenieur-Software Dlubal GmbH und offizielle Mitarbeiter sind insbesondere für indirekte und Folgeschäden mit Ausnahme nachgewiesener grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ausgeschlossen.

8. Verlust oder Zerstörung des Dongles
Bei Verlust oder Zerstörung eines Dongles müssen neue Zusatzlizenzen zu den gültigen Preisen für alle auf diesen Dongle zugelassenen Programme erworben werden. Nur wenn der zerstörte Dongle oder seine wesentlichen Bestandteile eingeschickt werden, erfolgt Ersatz zum Selbstkostenpreis von 100,- € zuzüglich Versand- und gegebenenfalls Ausfuhrkosten (z. B. Zölle) sowie jeweils gültiger Mehrwertsteuer.

9. Support
Mit dem Kauf eines Softwareproduktes der Ingenieur-Software Dlubal GmbH erhalten Sie technischen Support für die aktuellen Softwareversionen per Fax und E-Mail (siehe Hotline). Der Umfang und die Art des Supports kann durch Abschluss eines Servicevertrages erweitert werden (siehe Serviceverträge). Die Hotline gewährt Unterstützung bei allen Fragen, die in direktem Zusammenhang mit der Funktionalität der Programme der Ingenieur-Software Dlubal GmbH stehen. Es besteht kein Anspruch auf weitergehende Hilfestellung in Bezug auf Betriebssysteme, Hardwarekonfiguration, fremde Software oder gar Umsetzung, Bearbeitung und Lösung statischer und dynamischer Problemstellungen. Das Recht auf eine telefonische Hotlinebetreuung erwirbt der Lizenznehmer nur durch Abschluss eines entsprechenden Servicevertrages. Die Erlaubnis zur werbetechnischen Nutzung (z. B. in Prospekten, Mailings, Homepage usw. oder bei Vorführungen und Präsentationen) von Abbildungen (Screenshots) von Strukturen, welche im Rahmen der Supporttätigkeit für den Kunden an die Ingenieur-Software Dlubal GmbH zugestellt wurden, gilt als erteilt, soweit nicht anders zwischen Ingenieur-Software Dlubal GmbH und den betreffenden Kunden schriftlich geregelt. Ergänzend hierzu gelten die gesondert ausgeführten Erläuterungen zu unseren Serviceleistungen.

10. Sonstiges
Das Einverständnis zur Versorgung mit aktuellen Informationen, egal in welcher Form, gilt als erteilt, sofern nicht schriftlich widersprochen wird. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich in den Bestimmungen eine Lücke befinden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Ganz oder teilweise unwirksame Bestimmungen beziehungsweise Lücken gelten schon hiermit durch eine angemessene und wirksame Regelung ersetzt, die, soweit rechtlich möglich, den beabsichtigten rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck erfüllt oder diesem am nächsten kommt.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen sowie für sämtliche Streitigkeiten ist, soweit die Voraussetzungen des § 38 ZPO gegeben sind, der Sitz der Ingenieur-Software Dlubal GmbH in D-93464 Tiefenbach. Wir sind jedoch berechtigt, den Käufer an seinem Gerichtsstand zu verklagen. Im Hinblick auf sämtliche Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis gilt die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts als vereinbart.

Stand: 02/2012

INFO

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Falls Sie Fragen haben, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
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